Bereits seit dem 17. Dezember 2023 sind laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, internes Hinweisgebersystem einzurichten; bei Nichteinrichtung drohen Bußgelder - wir berichteten hier und hier. Für kleinere Büros ist die Einrichtung der internen Meldestelle bisher freiwillig.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen bietet daher allen ihren Mitgliedern in Kooperation mit der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zur Einrichtung eines ISO/IEC zertifizierten Online-Meldesystems an, das alle technischen und rechtlichen Vorgaben des HinSchG erfüllt:
- Personalisierte digitale Meldestelle im Firmendesign
- Bereitstellung der Kontaktdaten der Meldestelle für anonyme Hinweise
- Gesetzmäßige Behandlung und Betreuung entsprechender Meldungen
- Hilfestellungen bei der Einbindung in das Unternehmen
- Vorlagen für den Datenschutz
- Rechtliche Ersteinschätzung
- Vertragspartner ist die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
- Vertragsdauer: 3 Jahre mit der Möglichkeit einer fortlaufenden Inanspruchnahme
- Preis: 1.350 €/Jahr
Bei Interesse und Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an recht(at)ingenieurkammer.de. Wir beraten Sie gerne!