Stellungnahmen
Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich sowohl für den Schutz und den Qualitätsanspruch des Berufsstandes als auch für das Gemeinwohl ein. Nach diesen Leitmotiven verfasst die Ingenieurkammer Niedersachsen Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und begleitet die rechtlichen Entwicklungen. Als Trägerin öffentlicher Belange wird die Ingenieurkammer Niedersachsen in einer Vielzahl von Landesgesetzgebungen in Anhörungen des Landtags beteiligt. Sie bringt ihre fachliche Expertise in das Gesetzgebungsvorhaben auf ministerialer Ebene und vor Fachausschüssen des Landtages ein.
2020
Anhörung NIngG | Stellungnahme zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes
Anfang Juli 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung u.a. des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) zur Anhörung an die betroffenen Kammern und Verbände versandt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat im Rahmen dessen von Ihrer Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern, Gebrauch gemacht und mit Datum vom 18. August 2020 eine Stellungnahme gegenüber dem Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abgegeben.
Das NIngG ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Ingenieurkammer Niedersachsen, an der sich ihre Arbeit orientiert.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes.
Ansprache von Präsident Kammeyer zur Corona-Krise
Liebe Mitglieder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir, Vorstand und Geschäftsstelle, hoffen sehr, dass es Ihnen gut geht. Das ist zunächst das Allerwichtigste und unser größter Wunsch an Sie alle. Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen sind für uns immer deutlicher spürbar. Wir wissen nicht, wie der weitere Verlauf ist und im Moment auch nicht, wie es in unseren Ingenieurbüros weitergehen wird. Wir wissen sicher, dass es auch für uns wirtschaftliche Folgen geben kann und wird. Die Situation ist vielfältig ernst. Als Ingenieurinnen und Ingenieure sind wir uns unserer Verantwortung bewusst für Sicherheit, Umwelt – und die Menschen in unserer Gesellschaft. Dies gilt nun besonders unter den Einwirkungen des Coronavirus.
Wie geht es weiter?
Sie sind aktuell betroffen und viele Fragen tauchen bei Ihnen auf:
Wie geht es weiter in meinem Büro, mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Was passiert mit Planungsaufträgen und auf den Baustellen?
Was ist mit Kurzarbeit? Welche finanziellen Unterstützung kann ich erwarten? Oder falls ein Quarantänefall auftritt?
Die Ingenieurkammer Niedersachsen wird schnellstmöglich Ihre Fragen beantworten und Sie mit allen wichtigen Hinweisen und Informationen unterstützen. Vieles haben wir schon für Sie hier zusammengestellt. Diese Informationen werden ständig aktualisiert und erweitert.
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Die gute Nachricht: Unsere Geschäftsstelle ist für Sie da. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten inzwischen im Homeoffice. Sie alle sind unter den gewohnten Rufnummern und E-Mail-Adressen für Sie erreichbar, Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr.
Auch unsere Rechtsberatung erreichen Sie. Bitte haben Sie insbesondere hier aber Verständnis, falls Sie aufgrund der Fülle von Anfragen telefonisch nicht gleich Kontakt aufnehmen können. Schreiben Sie uns dann bitte eine E-Mail. Ihre Fragen werden in jedem Fall beantwortet.
Unsere Gremiensitzungen, wo wir uns intensiv beraten und austauschen, halten wir im Moment per Videokonferenzen ab.
Weitere Einschränkungen mussten wir treffen: Bis zum 17. April 2020 finden keine Seminare in unserer Geschäftsstelle oder extern und keine unserer Veranstaltungen statt. Wir alle müssen Kontakte derzeit soweit es geht minimieren. Es gibt deshalb auch keinen Besucherverkehr mehr in der Geschäftsstelle.
Sollten Terminausfälle oder -verschiebungen über das genannte Datum hinaus erforderlich sein, werden wir Sie rechtzeitig hier auf unserer Website und über den Newsletter der Ingenieurkammer Niedersachsen informieren.
Wir Freiberufler, Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sowie der gesamte Berufsstand, als bislang wachsender Wirtschaftsbereich sind in unseren beratenden und planenden Dienstleistungen jetzt sehr stark konfrontiert. Darum sind die Bundesingenieurkammer und alle Länderingenieurkammern zusammen mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bereits im politischen Austausch mit der Bundesregierung, um die Situation der Freien Berufe, Ihre Situation, die Ihrer Ingenieurbüros sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, direkt zur Sprache zu bringen und damit auch Fördermöglichkeiten für die Freien Berufe zu schaffen. Sie finden Informationen dazu unter www.freie-berufe.de
Bleiben Sie in dieser Situation und in den kommenden Wochen aufmerksam und vor allem gesund.
Ihr Hans-Ullrich Kammeyer
Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen
2019
2018
Anhörung NBauO | Resolution der Verbände eingebracht
In einer gemeinsamen Resolution haben neun niedersächsische Ingenieurlandesverbände zusammen mit der Ingenieurkammer Niedersachsen und der Architektenkammer Niedersachsen Stellung zu der bevorstehenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bezogen und diese vor der Anhörung im Landtag am 13. August 2018 dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutzüberreicht. Darin forderten die Initiatoren die Politik dazu auf, die Qualitätssicherung noch stärker in der NBauO verankern. Die Unterzeichnenden setzten sich auch dafür ein, die Aufsicht der Kammern über die Bauvorlageberechtigten zu stärken.
Resolution der Verbände und der Architekten- und Ingenieurkammer Niedersachsen
2017
Qualität der Berufsbezeichnung erhalten | Niedersächsische Ingenieur- und Unternehmerverbände überreichen Resolution
August 2017: In einer gemeinsamen Resolution fordern die niedersächsischen Ingenieur- und Unternehmerverbände zusammen mit der Ingenieurkammer Niedersachsen die Landesregierung auf, die Qualität der Berufsbezeichnung Ingenieur zu erhalten und das Qualitätsgütesiegel Ingenieur zu schützen. Die von insgesamt zehn Institutionen unterzeichnete Resolution wurde Anfang August 2017 an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags weitergeleitet.
Hintergrund sind die aktuellen Beratungen zur Novellierung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes. Die Initiative der Ingenieurverbände und Unternehmen zielt darauf ab, der mit großer Sorge begleiteten Gefahr um den Abbau der Qualität des Berufsbezeichnungsschutzes entgegenzutreten.
Im Kontext der jetzt notwendigen Umsetzungen europäischer Regelungen in Landesrecht fordern die niedersächsischen Verbände und Kammern den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung und somit den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung nicht abzusenken. Zu bedenken gilt, so die Unterzeichner der Resolution weiter, dass mit dem Wegfall des akademischen Grades Dipl.-Ing. nur noch und ausschließlich die Berufsbezeichnung erkennen lässt, welche fachliche Profession und Kompetenz erworben wurde. In zahlreichen Gesprächen mit der niedersächsischen Landesregierung zur Novellierung des NIngG hat sich die Ingenieurkammer seit Monaten dafür eingesetzt, bei der Definition zum Führen der Berufsbezeichnung einen angemessen hohen MINT-Anteil im Ingenieurgesetz zu verankern.
RESOLUTION | Qualität der Berufsbezeichnung Ingenieur erhalten
Ansprechpartner/in