Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Anerkennung externe Fortbildungsanbieter

Alle Angebote der Kooperationspartner Architektenkammer Niedersachsen sowie der Architekten- und Ingenieurkammer Bremen auf fortbilder.de sind als Fortbildung anerkannt ebenso alle Angebote anderer deutscher Ingenieur- und Architektenkammern.

Fortbildungsmaßnahmen anderer Träger können anerkannt werden, wenn die Fortbildungsthemen ingenieurspezifische Vorkenntnisse voraussetzen oder einen Bezug zu den in § 2 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) genannten Berufsaufgaben haben. Veranstaltungen mit überwiegend produktwerbenden Inhalten werden nicht anerkannt.

Anträge für die Anerkennung von

externen Fortbildungen

 

Sie möchten Ihre Fortbildung anerkennen lassen?

Hier laden Sie die erforderlichen Antragsformulare herunter.

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Die Eignung des Veranstalters zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen wird unterstellt, wenn es sich um eine andere Kammer (insbesondere Architekten- und Ingenieurkammer), eine Hochschule, berufsständische Verbände oder eine sonstige Behörde handelt.Für die Anerkennung ist ein Antrag  zu stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung, gestellt werden.

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben über die Fortbildungsmaßnahme enthalten:

  • Name und Adresse des Fortbildungsträgers
  • Thema und Inhalt
  • zeitlicher Ablauf und Dauer der Fortbildungsmaßnahme
  • Datum und Ort der Veranstaltung
  • Name, Qualifikation und Befähigung der Referentin oder des Referenten (z.B. durch Qualifikationsnachweise, Referenzen, Veröffentlichungen und/oder Vita)
  • Anzahl der Fortbildungspunkte

Fortbildungsträger sind verpflichtet, den Teilnehmenden eine schriftliche Zusammenfassung der mit der Fortbildungsmaßnahme vermittelten Inhalte zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich außerdem,

  • den Teilnehmenden kostenlose Teilnahmebescheinigungen auszustellen, auf denen Name des Veranstalters, Vor- und Nachname des Teilnehmenden, Vor- und Nachname der Referierenden, Datum, Inhalt und Dauer der Veranstaltung sowie die Anzahl der zu vergebenden Fortbildungspunkte ersichtlich sind
  • für die jeweilige Fortbildungsveranstaltung eine Teilnehmendenliste zu führen sowie
  • bei der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme der Ingenieurkammer Niedersachsen den Zugang zu Kontrollzwecken zu gestatten.

Fortbildungsträger erhalten nach Prüfung im Falle der Anerkennung eine Mitteilung der Ingenieurkammer Niedersachsen mit der Registriernummer und den anerkannten Fortbildungspunkten.

Auch wiederkehrende Veranstaltungen mit gleichen Inhalten müssen neu beantragt werden. Bitte nehmen Sie hier Bezug auf unsere Registriernummer.
Die Anerkennung ist gebührenpflichtig; je nach Aufwand werden Gebühren von 53 € bis 424 € erhoben.

Mit der Antragstellung werden folgende Erklärungen abgegeben:

  • der Fortbildungsträger / Veranstalter ist mit der elektronischen Datenerfassung einverstanden.
  • der Fortbildungsträger / Veranstalter stellt eine Teilnahmebescheinigung (Name des Fortbildungsträger / Veranstalter, Vor- und Nachname des Teilnehmenden, Vor- und Nachname des Referendierenden, Datum, Titel, Dauer, Fortbildungspunkte) aus
  • der Fortbildungsträger / Veranstalter ist zur Auskunftserteilung über die Veranstaltung bereit
  • der Fortbildungsträger / Veranstalter überweist die von der Ingenieurkammer Niedersachsen festgesetzte Gebühr nach Erhalt des Gebührenbescheids

Ansprechpartner/in

Isabella Wolter
Abteiltungsleiterin, Sachgebietsleiterin
0511 39789-16
E-Mail