Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Beratende Ingenieurin | Beratender Ingenieur beauftragen

Die Komplexität von Ingenieurprojekten nimmt stetig zu. Vermeiden Sie mögliche Risiken und sichern Sie sich ab, indem Sie eine Beratende Ingenieurin oder einen Beratenden Ingenieur beauftragen.

Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure verfolgen keine gewerblichen Interessen, sondern vertreten unabhängig die Anliegen ihrer Auftraggebenden. Zudem stellen sie sich einem Katalog von Berufspflichten, deren Einhaltung die Ingenieurkammer Niedersachsen überwacht. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure handeln nicht nur lösungsorientiert, sondern auch fachübergreifend und moderieren die Interessen aller Beteiligten eines Projekts zielführend.

 

Geprüfte Sicherheit für Ihre Projekte

Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Das Niedersächsische Ingenieurgesetz (NIngG) legt fest, dass nur die Ingenieurinnen und Ingenieure die Berufsbezeichnung führen dürfen, die spezifische Anforderungen erfüllen. Die Ingenieurkammer Niedersachsen prüft diese Voraussetzungen.

 

 

Ihre Vorteile

Eine Beratende Ingenieurin oder ein Beratender Ingenieur unterstützt Sie bei der Ausführung Ihrer Projekte – eigenverantwortlich und in Ihrem Interesse. Mit ihrer persönlichen Integrität stellen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure in technischen Belangen Ihre geeigneten Interessenwahrnehmer dar. Auch vertreten sie Ihre entsprechenden Anliegen gegenüber Dritten. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Beratenden Ingenieurinnen oder Beratenden Ingenieuren und Ihnen als Auftraggebenden bildet dabei die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Auch in Ihrer Nähe sind Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure tätig. Finden Sie hier Ihre optimalen Planungspartnerinnen und -partner.

Haben Sie Fragen rund um die Berufsbezeichnung?
Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.

Darauf können Sie sich verlassen:

Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

  • erfüllen besondere gesetzliche Anforderungen in der Berufsausübung
  • weisen qualifizierte Berufserfahrung auf
  • agieren unabhängig und integer
  • bilden sich regelmäßig fort
  • sind berufshaftpflichtversichert
  • sind von zentraler Bedeutung für die Allgemeinheit, denn: gesicherte Qualität gewährleistet einen gefahrlosen Umgang mit Technik

Ansprechpartner/in

Ass. iur. Alexander Koch
Sachgebietsleiter
0511 3978919
E-Mail
Manuela Grünewald
Sachbearbeiterin
0511 39789-39
E-Mail
Özge Arabaci
Teamassistentin
0511 39789-48
E-Mail