Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Aufgaben

Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt die gesetzlichen Aufgaben nach dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (§ 27) durch.
Die wichtigsten Aufgaben sind:

Die Ingenieurkammer Niedersachsen fördert

  • die Ingenieurtätigkeit im Interesse der Allgemeinheit, des wissenschaftlichen Fortschritts und der Technik- und Baukultur sowie zum Schutz der Umwelt
  • die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder
  • die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder
  • das Sachverständigenwesen.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich für den Berufsstand und den Verbraucherschutz ein durch

  • das Führen der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, der Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, der Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, der Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner sowie der Liste der freiwilligen Mitglieder
  • das Erteilen von Genehmigungen zum Führen der Berufsbezeichnung
  • die Bestellung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und deren Benennung
  • die Ausstellung von Bescheinigungen, die für die Berufsausübung benötigt werden.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen berät

  • die Ingenieurinnen und Ingenieure in Fragen der Berufsausbildung und Berufsausübung
  • im Wettbewerbswesen und überwacht die Übereinstimmung der Verfahrensbedingungen mit den bundes-, landes- und berufsrechtlichen Vorschriften
  • in Angelegenheiten des Ingenieurwesens und der Ingenieurinnen und Ingenieure.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat

  • eine eigene Versorgungseinrichtung geschaffen, das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen

und ist außerdem

  • Schlichtungsstelle
  • Geschäftsstelle für die Berufsgerichtsbarkeit
  • zuständige Stelle nach § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Die Ingenieurkammer untersteht der Aufsicht des Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Friedrichswall 1, 30159 Hannover.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen wurde 1990 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Hannover, Hohenzollernstraße 52.

In Deutschland sind in allen sechzehn Bundesländern Ingenieurkammern eingerichtet. Mit ihren ca. 6 000 Mitgliedern ist die Ingenieurkammer Niedersachsen eine der mitgliederstärksten Länderkammern.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen steht Ingenieurinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen offen. Die Ingenieurkammer finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie über Gebühren.

Mitglieder der Ingenieurkammer sind

  • Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
  • angestellte oder beamtete Ingenieurinnen und Ingenieure
  • selbständig freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure
  • gewerblich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure.

Haben Sie Fragen rund um die Berufsausübung oder zur Mitgliedschaft? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

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