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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Ihre Kandidatur

Am 24. September 2026 wird die Vertreterversammlung neu gewählt – und Sie können dabei sein. Bewerben Sie sich als Kandidatin oder Kandidat und gestalten Sie aktiv die Zukunft des Berufsstands mit. Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Ingenieurkammer Niedersachsen - hier werden Weichen gestellt.


Gute Gründe für Ihre Kandidatur

Mit Ihrer Mitarbeit in der Ingenieurkammer Niedersachsen …

  • bringen Sie eigene Erfahrungen und Ideen ein – direkt dort, wo berufspolitische Entscheidungen vorbereitet werden.
  • gestalten Sie die Rahmenbedingungen Ihres Berufs aktiv mit – heute und für die kommenden Jahre.
  • bauen Sie wertvolle Kontakte auf – innerhalb des Ingenieurwesens und darüber hinaus.
  • stärken Sie die Sichtbarkeit und Bedeutung des Berufsstandes in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Kurz gesagt:  Sie bewegen etwas. Für sich. Für Ihr berufliches Umfeld.
                        Für den Berufsstand.


Wer kann kandidieren?

Für die Wahl zur Vertreterversammlung können alle Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen kandidieren, die bis zum 24. Juni 2026 im Wählerverzeichnis eingetragen sind – unabhängig davon, ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Mitglied handelt.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 1. bis 29. Juli 2026 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen aus. Mitglieder können in diesem Zeitraum ihre Eintragung prüfen.

    Checkliste für Ihre Kandidatur

    •  Ich bin Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen.
    •  Ich stehe im Wählerverzeichnis.
    •  Ich bin Teil eines Wahlvorschlags.
    •  Ich habe auf dem Wahlvorschlag die Kandidatur bestätigt.
    •  Der Wahlvorschlag enthält eine Vertrauensperson und deren 
        Stellvertretung.
    •  Mindestens 5 Unterstützende haben den Wahlvorschlag
        unterschrieben.
    •  Der Wahlvorschlag wird fristgerecht bis 6. August 2026 eingereicht.

    Wie kann ich kandidieren?

    Ihnen stehen drei Wege offen:

    1. Kandidatur über einen Verband
    Sie können sich von einem anerkannten Ingenieurverband aufstellen lassen. Interessierte Mitglieder sollten sich direkt an ihren Verband wenden, um das dortige Verfahren zu erfahren.

    2. Gründung einer eigenen Wählergruppe
    Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit fachlich oder inhaltlich gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen eine eigene Wählergruppe zu bilden.
    In diesem Rahmen entwickeln Sie ein gemeinsames Profil sowie klare inhaltliche Positionen, mit denen Sie zur Wahl antreten.

    3. Einzelkandidatur
    Sie können unabhängig von Verbänden oder Wählergruppen als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber antreten und Ihre eigenen beruflichen Schwerpunkte und Anliegen einbringen.


    Der Weg zur Kandidatur: Ihr Wahlvorschlag

    Für Ihre Kandidatur benötigen Sie einen Wahlvorschlag, der bis zum 6. August 2026 bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingehen muss.

    Je nach Mitgliedsstatus nutzen Sie bitte das entsprechende Formular:

    Der Wahlvorschlag kann per Brief, per Fax oder per E‑Mail eingereicht werden. Nach Eingang prüft der Wahlausschuss die Unterlagen und nimmt Ihren Vorschlag auf.


    Ansprechpartner/in

    RAin Nadine Scholz
    Stabsstelle Recht, Syndikusrechtsanwältin
    0511 39789-20
    E-Mail
    RAin Büsra Yilmaz
    Stabsstelle Recht, Syndikusrechtsanwältin
    0511 39789-43
    E-Mail