Fortbildung Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie öffentlich bestellt und vereidigt wurden, und in Verfahrensfragen regelmäßig im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Näheres regelt die Fortbildungssatzung, wobei diese für Sachverständige durch die Sachverständigensatzung teilweise modifiziert wird.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen bietet in Kooperation mit der Architektenkammer Niedersachsen Sachverständigenseminare an. Das Seminarangebot finden Sie unter www.fortbilder.de
Fort- und Weiterbildungen bietet auch das Institut für Sachverständigenwesen e. V. an, Informationen unter www.ifs-forum.de
Sachverständige, die eine erneute öffentliche Bestellung beantragen, müssen der Ingenieurkammer nachweisen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Fortbildung nachgekommen sind.