Sachgebietsregister
Die Ingenieurkammer hat Sachgebietsregister in verschiedenen Fachrichtungen eingeführt. Die in die Register eingetragenen Personen sind Spezialisten mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der entsprechenden Fachrichtung. Ziel der Register ist es, private, gewerbliche und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren wie Kommunen, Behörden, Investoren und andere Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei der Suche und Auswahl geeigneter Expertinnen und Experten zu unterstützen.
Eintragung in das Sachgebietsregister für Brandschutz
Auf Antrag werden Ingenieurinnen und Ingenieure in das Sachgebietsregister für Brandschutz eingetragen, die
für die Dauer der Eintragung Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen sind,
ein Hochschulstudium in den Studiengängen des Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Studienrichtung haben
den Nachweis der fachspezifischen Fortbildung auf dem Gebiet des (vorbeugenden) Brandschutzes durch Teilnahme an geeigneter Fortbildung erbringen,
eine mindestens fünfjährige berufspraktische Tätigkeit auf dem Gebiet des (vorbeugenden) Brandschutzes nachweisen können,
eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Nähere Informationen, welche Dokumente genau einzureichen sind, können Sie dem Hinweisblatt sowie dem Antragsvordruck entnehmen. Den ausgefüllten Antragsvordruck senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an sachgebietsregister(at)ingenieurkammer.de.
Eintragung in das Sachgebietsregister für Geotechnik
Auf Antrag werden Ingenieurinnen und Ingenieure in das Sachgebietsregister für Geotechnik eingetragen, die
für die Dauer der Eintragung Mitglied der Ingenieurkammer sind,
ein Hochschulstudium in den Studiengängen Bauingenieurwesen, Geotechnik oder entsprechenden Fachrichtungen mit einer Vertiefung in einer ingenieurgeologischen oder geotechnischen Studienrichtung absolviert haben,
den Nachweis der fachspezifischen Fortbildung auf dem Gebiet der Geotechnik durch Teilnahme an geeigneter Fortbildung erbringen,
eine mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit auf geotechnischem Gebiet nachweisen können und
eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Nähere Informationen, welche Dokumente genau einzureichen sind, können Sie dem Hinweisblatt sowie dem Antragsvordruck entnehmen. Den ausgefüllten Antragsvordruck senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an sachgebietsregister(at)ingenieurkammer.de.
Eintragung Sachgebietsregister für wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau
Auf Antrag werden Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure in das Register eingetragen, die
- in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführten Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind,
ein Hochschulstudium in den Studiengängen Bauingenieurwesen absolviert haben,
den Nachweis der fachspezifischen Fortbildung auf dem Gebiet der wiederkehrenden Bauwerksprüfung durch Teilnahme an geeigneter Fortbildung erbringen,
eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen (fachkundige Personen) / oder eine mindestens zehnjährige praktische Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen in den Fachrichtungen Holzbau, Massivbau und Stahlbau (besondersfachkundige Personen) und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung
eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Nähere Informationen, welche Dokumente genau einzureichen sind, können Sie dem Hinweisblatt sowie dem Antragsvordruck entnehmen. Den ausgefüllten Antragsvordruck senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an sachgebietsregister(at)ingenieurkammer.de.