Sachgebietsregister
Die Ingenieurkammer hat Sachgebietsregister in verschiedenen Fachrichtungen eingeführt. Die in die Register eingetragenen Personen sind Spezialisten mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der entsprechenden Fachrichtung. Ziel der Register ist es, private, gewerbliche und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren wie Kommunen, Behörden, Investoren und andere Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei der Suche und Auswahl geeigneter Expertinnen und Experten zu unterstützen.
Eintragung in das Sachgebietsregister für Brandschutz
Auf Antrag werden Ingenieurinnen und Ingenieure in das Sachgebietsregister für Brandschutz eingetragen, die
für die Dauer der Eintragung Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen sind,
ein Hochschulstudium in den Studiengängen des Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Studienrichtung haben
den Nachweis der fachspezifischen Fortbildung auf dem Gebiet des (vorbeugenden) Brandschutzes durch Teilnahme an geeigneter Fortbildung erbringen,
eine mindestens fünfjährige berufspraktische Tätigkeit auf dem Gebiet des (vorbeugenden) Brandschutzes nachweisen können,
eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Nähere Informationen, welche Dokumente genau einzureichen sind, können Sie dem Hinweisblatt sowie dem Antragsvordruck entnehmen.
Den ausgefüllten Antragsvordruck senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an sachgebietsregister(at)ingenieurkammer.de.
Eintragung in das Sachgebietsregister für Geotechnik
Auf Antrag werden Ingenieurinnen und Ingenieure in das Sachgebietsregister für Geotechnik eingetragen, die
für die Dauer der Eintragung Mitglied der Ingenieurkammer sind,
ein Hochschulstudium in den Studiengängen Bauingenieurwesen, Geotechnik oder entsprechenden Fachrichtungen mit einer Vertiefung in einer ingenieurgeologischen oder geotechnischen Studienrichtung absolviert haben,
den Nachweis der fachspezifischen Fortbildung auf dem Gebiet der Geotechnik durch Teilnahme an geeigneter Fortbildung erbringen,
eine mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit auf geotechnischem Gebiet nachweisen können und
eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Nähere Informationen, welche Dokumente genau einzureichen sind, können Sie dem Hinweisblatt sowie dem Antragsvordruck entnehmen.
Den ausgefüllten Antragsvordruck senden Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail an sachgebietsregister(at)ingenieurkammer.de.