Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Entwurfsverfasser

Die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführt. Mit der Eintragung in diese Liste erhalten Eingetragene die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens
  • eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden und
  • die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen oder einer anderen Länderingenieurkammer, es sei denn, es liegt als natürliche Person eine Pflichtmitgliedschaft einer niedersächsischen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vor.

Die Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden ist durch entsprechende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung, die der Antragsteller angefertigt hat, nachzuweisen.

Hinweis auf die Gesetzesänderung für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser

Der Niedersächsische Landtag hat Ende 2021 Änderungen im Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) beschlossen. Personen, die bereits vor dem 1. Dezember 2021 in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser eingetragen wurden, werden damit veranlasst, Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen zu werden. Dafür hat dieser Personenkreis bis zum 30. November 2024 Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer entfällt jedoch, wenn bereits eine Mitgliedschaft in einer anderen Länderingenieurkammer oder eine Pflichtmitgliedschaft als natürliche Person in einer niedersächsischen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vorliegt (vgl. §§ 19 Abs. 1, 48 Abs. 3 NIngG).

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Sachgebietsleiter
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
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