Entwurfsverfasser
Die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführt. Mit der Eintragung in diese Liste erhalten Eingetragene die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens
- eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden und
- die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen oder einer anderen Länderingenieurkammer, es sei denn, es liegt als natürliche Person eine Pflichtmitgliedschaft einer niedersächsischen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vor.
Die Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden ist durch entsprechende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung, die der Antragsteller angefertigt hat, nachzuweisen.

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Anträge
- Antrag Mitgliedschaft1 MBSie finden hier den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder freiwilligen Mitglieder und Hinweise zum Datenschutz.Antrag Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser275 KBAntrag und Hinweise für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser.SEPA-Lastschriftmandat29 KBHier finden Sie den Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung161 KBSie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss anerkennen lassen? Hier finden Sie das erforderliche Antragsformular mit weiteren Hinweisen, auch zum Datenschutz.
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