Entwurfsverfasser
Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser
Die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführt. Mit der Eintragung in diese Liste erhalten Eingetragene die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung.
Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens sowie eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden. Letztere ist durch entsprechende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung, die der Antragsteller angefertigt hat, nachzuweisen.
Anträge
- SEPA-Lastschriftmandat128 KBHier finden Sie den Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Wichtig: Bitte reichen Sie diesen als Original per Post an die Ingenieurkammer Niedersachsen ein.Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung148 KBSie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss anerkennen lassen? Hier finden Sie das erforderliche Antragsformular mit weiteren Hinweisen, auch zum Datenschutz.Antrag Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser292 KBAntrag, Merkblatt und Datenschutzhinweise für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser.Antrag Mitgliedschaft347 KBSie finden hier den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder freiwilligen Mitglieder und Hinweise zum Datenschutz.
Beitrags- und Gebührensatzung
- Beitragssatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen80 KBIn der Fassung vom 06.12.2007Gebühren- und Auslagensatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen (GebS)196 KBIn der Fassung vom 11.12.2018