FAQ zur Wahl
Alles Wichtige zur Kammerwahl auf einen Blick. Unsere FAQs liefern klare Antworten.
© AdobeStock | Studio EastWer wird gewählt?
Gewählt werden die 50 Mitglieder der 8. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen
- 25 Pflichtmitglieder
- 25 Freiwillige Mitglieder
Die Vertreterversammlung ist das oberste Beschlussgremium der Ingenieurkammer Niedersachsen. Sie entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Kammer und ihrer Mitglieder.
Ihre zentralen Aufgaben sind in § 35 des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) festgelegt. Dazu gehören insbesondere
- Beschluss der Satzungen
- Wahl und Kontrolle des Vorstands
- Feststellung des Jahresabschlusses
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link Vertreterversammlung
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, die nicht durch gesetzliche oder berufsgerichtliche Gründe vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerdem müssen sie spätestens bis zum 24. Juni 2026 im Wählerverzeichnis stehen.
Was ist das Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist die offizielle Liste aller wahlberechtigten Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen. Es enthält die in § 6 der Wahlsatzung vorgeschriebenen Angaben. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt an die im Wählerverzeichnis hinterlegte Anschrift. Änderungen der Adresse sollten daher rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Unterlagen korrekt zugestellt werden können.
Einsichtnahme
Das Wählerverzeichnis wird vom 1. Juli 2026 bis zum 29. Juli 2026 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen ausgelegt. Eine Einsicht ist während der allgemeinen Geschäftszeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag: 8:30–16:00 Uhr
- Freitag: 8:30–12:30 Uhr
Einspruchsrecht
Während des Auslegungszeitraums können Mitglieder Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen – per Brief, Fax oder E-Mail an den Wahlausschuss.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen wird unmittelbar und geheim per Briefwahl gewählt. Es handelt sich um eine Verhältniswahl; zugelassen sind sowohl Listen‑ als auch Einzelvorschläge.
Getrennte Wahlgänge
Die Wahl erfolgt getrennt nach Mitgliedsstatus:
- Pflichtmitglieder wählen ausschließlich Pflichtmitglieder.
- Freiwillige Mitglieder wählen ausschließlich freiwillige Mitglieder.
Versand der Wahlunterlagen
Die Wahlunterlagen werden Mitte bis Ende August 2026 an alle Wahlberechtigten verschickt. Sie enthalten:
- den Wahlschein,
- den Briefwahlumschlag,
- den Stimmzettel mit gesondertem Stimmzettelumschlag.
So wird gewählt
- Den Stimmzettel ausfüllen und in den Stimmzettelumschlag legen.
- Den Stimmzettelumschlag verschließen.
- Den verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Wahlschein in den Briefwahlumschlag stecken.
- Die vollständigen Unterlagen an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen senden.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 24. September 2026 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Wie viele Stimmen habe ich und wie gebe ich sie ab?
Jedes wahlberechtigte Mitglied hat drei Stimmen.
So geben Sie Ihre Stimmen ab
- Stimmen werden durch eindeutiges Ankreuzen bei den gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten vergeben.
- Sie können einer einzelnen Person bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
- Alternativ können Sie Ihre Stimmen auf verschiedene Personen verteilen – sowohl innerhalb derselben Liste als auch listenübergreifend (panaschieren).
Wie kann ich einen Wahlvorschlag machen?
Kandidieren können alle Mitglieder, die bis zum 24. Juni 2026 im Wählerverzeichnis stehen.
Um zu kandidieren, müssen Sie einen Wahlvorschlag bis zum 6. August 2026 einreichen – per Brief, Computer‑Fax oder E‑Mail.
Sie haben drei Möglichkeiten, zur Wahl anzutreten
Über einen Verband
Ein anerkannter Ingenieurverband kann Sie aufstellen. Informationen erhalten Sie direkt beim Verband.Eigene Wählergruppe
Sie bilden zusammen mit fachlich oder inhaltlich gleichgesinnten Kolleginnen und Kollegen eine Wählergruppe und treten mit gemeinsamen Positionen an.Einzelkandidatur
Sie kandidieren unabhängig und vertreten Ihre eigenen beruflichen Schwerpunkte.
Nutzen Sie dafür das passende Formular für Pflichtmitglieder oder freiwillige Mitglieder (Links werden noch eingefügt).
Warum gibt es zwei getrennte Wahlvorschlagsformulare?
Die Vertreterversammlung setzt sich aus je 25 freiwilligen und 25 Pflichtmitgliedern zusammen. Deshalb gibt es zwei getrennte Wahlvorschläge: Freiwillige wählen nur freiwillige Mitglieder, Pflichtmitglieder nur Pflichtmitglieder.
Muss die Einverständniserklärung der Kandidierenden im Original eingereicht werden?
Nein. Die Einreichung in Textform genügt, etwa per Fax oder E‑Mail. Ein Original kann eingereicht werden, ist jedoch nicht notwendig.
Gerne überprüfen wir Ihre Unterlagen vor Ablauf der Frist.
Wie viele Unterstützer benötige ich für meinen Wahlvorschlag?
Für die Wahl zur Vertreterversammlung sind mindestens fünf Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Mitgliedern erforderlich – unabhängig davon, ob diese freiwillige Mitglieder oder Pflichtmitglieder sind. Wahlberechtigte dürfen mehrere Wahlvorschläge unterstützen.
Kann ich als Einzelperson kandidieren?
Ja. Auch Einzelpersonen können zur Wahl der Vertreterversammlung kandidieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie wählbar sind – das bedeutet: Sie müssen Kammermitglied sein und im Wählerverzeichnis der Ingenieurkammer Niedersachsen geführt werden.
Für den Wahlvorschlag sind 5 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Diese müssen von wahlberechtigten Mitgliedern stammen und fristgerecht eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie das Formular „Wahlvorschlag“, füllen Sie es vollständig aus und reichen Sie es gemeinsam mit den Unterstützungsunterschriften bis zum 6. August 2026 ein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Wählbarkeit gegeben ist, gilt die Kandidatur als formal eingereicht.
Wo melde ich mich, wenn ich die Wahlunterlagen gar nicht oder nicht vollständig erhalten habe?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Kontakt: Wahlausschuss der Ingenieurkammer Niedersachsen
E-Mail: recht@ingenieurkammer.de
Telefon: 0511 39789‑0
Bitte halten Sie – sofern möglich – Ihre Mitgliedsnummer bereit, damit Ihre Anfrage schnell zugeordnet werden kann.
Wann und wo erfahre ich das Wahlergebnis?
Das Wahlergebnis wird nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlvorstand festgestellt und anschließend veröffentlicht. Sie finden das Ergebnis:
- auf unserer Website unter https://www.ingenieurkammer.de/aktuelles/kammerwahl-2026 sowie
- im Rahmen der amtlichen Bekanntgabe unter https://www.ingenieurkammer.de/amtliche-bekanntmachungen.
Sobald das Wahlergebnis offiziell festgestellt ist, informiert die Kammer ihre Mitglieder darüber hinaus auf den üblichen Kommunikationswegen.