Tragwerksplaner
Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner
Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner. Sie berechtigt Eingetragene zum prüfbefreiten Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen von Bauvorhaben im Bereich des § 65 NBauO.
In die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner wird auf Antrag eingetragen, wer
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Hochbaus, Bauingenieurwesen oder Architektur nachweist,
Mitglied einer Länderingenieurkammer oder Architektenkammer ist und
eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen belegen kann. Hierfür sind Prüfberichte und/oder komplette statische Berechnungen einzureichen.
Anträge
- Antrag Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner259 KBAntrag, Merkblatt und Datenschutzhinweise für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner.SEPA-Lastschriftmandat128 KBHier finden Sie den Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Wichtig: Bitte reichen Sie diesen als Original per Post an die Ingenieurkammer Niedersachsen ein.Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung148 KBSie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss anerkennen lassen? Hier finden Sie das erforderliche Antragsformular mit weiteren Hinweisen, auch zum Datenschutz.Antrag Mitgliedschaft347 KBSie finden hier den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder freiwilligen Mitglieder und Hinweise zum Datenschutz.
Beitrags- und Gebührensatzung
- Beitragssatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen80 KBIn der Fassung vom 06.12.2007Gebühren- und Auslagensatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen (GebS)196 KBIn der Fassung vom 11.12.2018