Kammerrecht
Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt die gesetzlichen Aufgaben nach dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) durch. Zu den vordringlichen Aufgaben gehört der Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur, die Führung der Listen der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser und der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner, die Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder und die Bestellung von Sachverständigen sowie die Durchführung von Schlichtungsverfahren. Als Dienstleister für die Allgemeinheit und für die Mitglieder bieten wir ein umfassendes Informationsangebot. Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben insbesondere aus § 27 NIngG.
Die Ingenieurkammer ist Selbstverwaltungskörperschaft, d. h., sie kann im Rahmen des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes Satzungen beschließen, die teilweise von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen sind.
Das Niedersächsische Ingenieurgesetz in der geltenden Fassung und die wichtigsten Regelwerke der Ingenieurkammer Niedersachsen finden Sie nachfolgend:
Niedersächsisches Ingenieurgesetz
Richtlinie zur Sachverständigenordnung
Verfahrensordnung zur Anerkennung von Sachverständigen für Erd- und Grundbau