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Informationen zum kommenden Hinweisgeberschutzgesetz

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Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 in Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie (EU) 2019/1937 (HinSch-RL) das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden verabschiedet, das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrats wird am 10.02.2023 gerechnet. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz dann drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird. In diesem Zuge werden zusätzlich bestehende Regelungen in diversen Gesetzen - darunter u. a. die Gewerbeordnung und das Arbeitnehmerschutzgesetz - geändert. Den entsprechenden Gesetzesentwurf finden sie hier als PDF zum Direktdownload: HinSchG-E

Inhalt des HinSchG sind Regelungen zum Schutz von sog. „Whistleblowern“, d.h. hinweisgebenden Personen und bezieht sich auf Informationen über nationale und EU-Rechtsverstöße, die Beschäftigte im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlangt haben, welche sie an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Das Gesetz betrifft im Grundsatz auch alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, also auch Ingenieurbüros. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten haben diese spätestens bis Ende 2023 die Pflicht ein internes Hinweisgebersystem einzuführen. Ausgenommen sind kleinere Büros mit weniger als 50 Angestellten; für diese ist die Einrichtung freiwillig. Die externe Meldung ist dabei von der internen Meldestelle unabhängig und kann dennoch erfolgen.

Vorgesehen sind zudem Ordnungswidrigkeitentatbestände für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Meldung und anschließende Kommunikation zwischen Meldenden und Meldestellen behindern, die Repressalien ergreifen oder die keine interne Meldestelle haben oder betreiben (soweit vorgeschrieben). Ordnungswidrig handeln aber auch hinweisgebende Personen, die unrichtige Informationen offenlegen, sowie Meldestellen, die die Vertraulichkeit nicht wahren.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes hat daher die BIngK die wesentlichen Regelungsinhalte zusammengefasst und den Länderkammern als Informationsschreiben zur Verfügung gestellt. Das Dokument kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: Wesentliche Regelungen des HinSchG

Über das Inkrafttreten des Gesetzes werden wir informieren.