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Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt (doch)

© pixelkorn | AdobeStock

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Der Deutsche Bundesrat hat am 12.05.2023 dem geänderten Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zugestimmt, nachdem der Vermittlungsausschuss involviert worden war. Die Regelungen treten einen Monat nach Verkündigung in Kraft, voraussichtlich noch im Juni 2023. Damit wird dann auch - wenngleich mit deutlicher Verspätung - die Richtlinie (EU) 2019/1937 ("Whistleblower-RL") in deutsches Recht umgesetzt.

Die Änderungen gegenüber dem ursprüglichen Entwurf sollen vor allem der Entlastung kleinerer Unternehmen dienen. So wurde die Maximalhöhe des Bußgelds von 100.000€ auf 50.000€ gesenkt. Außerdem müssen die Meldestellen nun nicht mehr zwingend anonyme Meldungen ermöglichen, diese aber dennoch bearbeiten, wenn sie eingehen. Es sollen vornehmlich interne Meldestellen eingerichtet werden, vorausgesetzt, dass „intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann“. Vertraulichkeit und Repressalienschutz sind weiterhin zu gewährleisten.

Das Gesetz selbst dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, auch Whistleblower genannt, und regelt den Umgang mit Hinweisen zu Missständen in Unternehmen und Behörden. Es enthält u. a. Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Meldungen, zur Bereitstellung von Meldemöglichkeiten, das Verbot von Repressalien gegen Whistleblower und entsprechende Schutzmaßnahmen, sowie Bußgeld-, Haftungs- und Schadensersatzvorschriften für Verstöße gegen die Regelungen aber auch für Fälle, in denen bewusst falsche Meldungen gemacht wurden.

 

Die Beschlussdrucksache kann unter folgendem Link direkt als PDF abgerufen werden: Hinweisgeberschutzgesetz (B)

Weiterführende Informationen können Sie der Webseite des Bundesrats und der Pressemitteilung des Bundestags entnehmen.