Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Auch im Bundesrat ging es schnell.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist schneller als erwartet verabschiedet worden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli 2026 eine Organklage gegen das Gesetz zurückgewiesen hatte, setzte der Bundestag die zweite und dritte Lesung am 10. Juli 2026 kurzfristig per Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung. Noch am selben Tag stimmte das Parlament dem Gesetz zu. Auch der Bundesrat befasste sich unmittelbar mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz und rief den Vermittlungsausschuss nicht an. Ein entsprechender Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg fand keine Mehrheit.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz nun stufenweise in Kraft treten. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch sollen unmittelbar nach der Veröffentlichung gelten und könnten bereits in wenigen Wochen wirksam werden. Die Vorschriften der Art. 2 und 7 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Für Neubauten gilt der Standard des Nullemissionsgebäudes künftig ab 2028 für öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle weiteren Neubauten.
Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude treten in Kraft
Parallel zu dieser Gesetzesentscheidung treten auch die am 9. Juli von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit werden die ordnungsrechtlichen Vorgaben des GModG und die Förderkulisse zeitgleich neu ausgerichtet. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stärker marktwirtschaftlich auszurichten und Fördermittel gezielter einzusetzen.
Bundesingenieurkammer sieht Risiken für die Wärmewende
Die Bundesingenieurkammer sieht im Gebäudemodernisierungsgesetz erhebliche Schwächen für die praktische Umsetzung der Wärmewende. Nach ihrer Einschätzung fehlt ein konsistenter Transformationspfad, der Eigentümern und Planenden langfristige Orientierung für Investitionsentscheidungen bietet. Gleichzeitig erhöhe die komplexe Ausgestaltung des Gesetzes den Beratungsbedarf und das Risiko von Fehlinvestitionen, wenn Sanierungsmaßnahmen oder Heizsysteme gewählt werden, die sich aufgrund unsicherer Verfügbarkeit biogener Brennstoffe als nicht dauerhaft tragfähig erweisen. Die Bundesingenieurkammer befürchtet daher, dass Unsicherheit bei Investoren und Eigentümern notwendige Modernisierungsmaßnahmen verzögern könnten.
Kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer zudem die zeitgleich in Kraft tretenden Änderungen der BEG-Förderung. Insbesondere die Anpassungen bei der Förderung der Gebäudehülle von Mehrfamilienhäusern sowie die Einschränkungen beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) könnten nach Einschätzung der Bundesingenieurkammer wichtige Anreize für energetische Sanierungen schwächen. Dadurch drohe eine Verlangsamung der Sanierungsdynamik in einem Gebäudebestand, dessen Modernisierung für das Erreichen der Klimaziele von zentraler Bedeutung ist.
Wachsende Anforderungen an die Planung
Für Ingenieurbüros bedeuten die neuen Regelungen vor allem einen höheren Beratungsaufwand und wachsende Anforderungen an die Planung. Eigentümer müssen die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben und der veränderten Förderkulisse in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Projekte verschoben oder einzelne Sanierungsmaßnahmen aufgrund geringerer Förderanreize nicht umgesetzt werden. Gerade für planungsintensive energetische Gesamtsanierungen könnte dies notwendige Investitionen zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestands ausbremsen.
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der reformierten BEG beginnt eine neue Phase der deutschen Gebäude- und Wärmepolitik. Die Auswirkungen der gleichzeitigen Anpassung von Ordnungsrecht und Förderkulisse werden sich erst in den kommenden Monaten im Sanierungsmarkt zeigen. Fachverbände wie die Bundesingenieurkammer befürchten jedoch, dass die hohe Komplexität der neuen Regelungen, eine geringere Planungssicherheit und reduzierte Förderanreize die Sanierungsdynamik abschwächen und damit das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor erschweren könnten.
Quelle: Bundesingenieurkammer Pressemitteilung vom 10. Juli 2026
