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BAFA: Wiederaufnahme der Energieeffizienzabfragen im TPN-Formular ab dem 07.04.2026

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) die Pflichtangaben zur Energiebilanz und zur CO₂‑Einsparung im Formular des Technischen Projektnachweises (TNP) ab dem 7. April 2026 – nach einer zwischenzeitlichen Aussetzung – wieder verpflichtend sind.

Die Datenerhebung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Grundlage europäischer Vorgaben zur Gebäudeeffizienz. Ziel ist es, belastbare Daten zur energetischen Wirkung der geförderten Maßnahmen zu erhalten und zugleich den zusätzlichen Aufwand für Energieeffizienz‑Expertinnen und ‑Experten möglichst gering zu halten.

Wesentliche Punkte im Überblick:

  • Die Angaben sind durch den jeweils eingebundenen Energieeffizienz‑Experten zu erstellen.
  • Sie betreffen ausschließlich Vorhaben, für die ein iSFP‑Bonus genutzt wird. Grundlage sind die bestehenden Bilanzdaten aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei Abweichungen sind diese zu aktualisieren, ein neuer iSFP ist jedoch nicht erforderlich.
  • Vereinfachte Werkzeuge wie Online‑Rechner können für die Datenerhebung nicht genutzt werden.
  • Das BAFA weist darauf hin, dass die Angaben stichprobenhaft geprüft werden und bei fehlenden oder unplausiblen Werten nachträgliche Datenerhebungen erforderlich werden können.