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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

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Schlichtung

- Schnelle und einvernehmliche Streitbeilegung -

Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern und/oder ihren Vertragspartner/-innen ergeben, ist bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein ständiger Schlichtungsausschuss eingerichtet. Es ist ein formelles Verfahren gemäß der Schlichtungsordnung der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Wenn das Schlichtungsverfahren zulässig ist, werden die am Verfahren Beteiligten umfassend schriftlich zum Streitgegenstand angehört. Anschließend spricht der Schlichtungsausschuss eine unverbindliche Empfehlung zur einvernehmlichen Streitbeilegung aus. Wird der Schlichtungsvorschlag von beiden Seiten angenommen, ist dieser zwischen den Beteiligten rechtsverbindlich.

Ihre Vorteile bei einer Schlichtung auf einen Blick:

  • zeitsparendes Verfahren
  • kosteneffiziente Konfliktlösung
  • fachkundige neutrale Schlichter
  • Freiwilligkeit der Teilnahme

Sie möchten eine Schlichtung einleiten oder haben Fragen zum Verfahren?

Wenden Sie sich gerne unter rechtATIngenieurkammer.de an Ihre Ansprechpartnerinnen.