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Ingenieurkammer Niedersachsen

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Schiedsgutachten

- Sachverständigen-Gutachten zur Entscheidungsfindung -

Bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Änderung eines Vertrags festzustellen, kann eine fachkundige, objektive und unabhängige Person. Regelmäßig handelt es sich hierbei um öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Die Parteien schließen hierzu eine sogenannte Schiedsgutachtenvereinbarung, in der sie entweder selbst eine/-n Gutachter/-in bestimmen, oder bestimmen, welche Bestellungskörperschaft jemanden auswählen oder empfehlen soll. In dem zu erstellenden Schiedsgutachten werden die in der Vereinbarung festgehaltenen strittigen Punkte geklärt.

Die Schiedsvereinbarung hat auch zum Inhalt, dass das Ergebnis des Schiedsgutachtens als verbindliche Entscheidung anerkannt wird und der Gegenstand der Begutachtung nicht vor Gericht gebracht wird. Eine Klage in dieser Angelegenheit ist nach Abschluss der Vereinbarung dementsprechend auch nur noch unter bestimmten, engen Voraussetzungen möglich.

 

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