Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat eine Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht – Nds. GVBl. 2025 Nr. 37 vom 28. Mai 2025.
Die wesentlichen Änderungen der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung bringen unter anderem signifikante Anhebungen der Wertgrenzen für Direktvergaben. Die bisher geltenden Grenzen von 3.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer für Bauleistungen wurde landesweit auf einheitlich 20.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer angehoben.
Die Änderungsverordnung trat am 29.05.2025 in Kraft.
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt
Ausgabe 37 vom 28. Mai 2025 https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2025/37/0/nds-gvbl-2025-37.pdf