Zum 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat bringt das Gesetz zahlreiche Änderungen im Vergaberecht mit sich. Aus Sicht der Planungswirtschaft besonders wichtig: Der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt weitgehend erhalten. Forderungen nach einer umfassenden Aufweichung des Losgrundsatzes konnten nicht durchgesetzt werden. Ausnahmen sind künftig nur für bestimmte große Infrastrukturprojekte und Vorhaben des Sondervermögens vorgesehen.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen begrüßt, dass sich die Argumente der planenden Berufe, des Handwerks und der mittelständisch geprägten Bau- und Planungswirtschaft in den Beratungen Gehör verschafft haben. Die Beibehaltung der Losvergabe stärkt den Wettbewerb und sichert insbesondere kleinen und mittleren Planungsbüros weiterhin den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere für Ingenieurinnen und Ingenieure relevante Änderungen. So wird klargestellt, dass Planungsleistungen auch bei einem einheitlichen Bauauftrag weiterhin nach den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) vergeben werden. Zudem werden die Wertgrenzen für Direktvergaben auf 50.000 Euro angehoben, Eignungsnachweise sollen stärker über Eigenerklärungen erfolgen und die Vergabeverfahren insgesamt beschleunigt sowie digitalisiert werden.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen wird die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Vergabepraxis aufmerksam begleiten und ihre Mitglieder über weitere Entwicklungen informieren.
