Der Bundesrat hat am 8. Mai mehrheitlich dem Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz in der vom Bundestag am 23.04.2026 beschlossenen Fassung (Anlage) zugestimmt.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, demnach voraussichtlich am 01.07.2026.
Bundesingenieurkammer begrüßt Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes
Der Bundesrat hat mit der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“ den mittelstandsfreundlichen Losgrundsatz grundsätzlich bestätigt, jedoch Ausnahmen für Infrastruktur- und Verkehrsprojekte ermöglicht.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“
Mit Blick auf die in einigen Bereichen nun zunehmend möglichen General- und Totalunternehmervergaben wird die Klarstellung einer möglichen alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen als guter Kompromiss bewertet: „Die Anpassungen schaffen mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen“, so Bökamp weiter.
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