Am 30.06.2022 endet die Übergangsfrist für die Eintragung für GmbH und PartGmbB im Transparenzregister nach §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG). Bis dahin müssen für diese Gesellschaftsformen deren wirtschaftlich Berechtigten offengelegt werden. Wirtschaftlich berechtigt in diesem Sinne ist eine Person dann, wenn sie mehr als 25% der Stimmrechte oder Anteile kontrolliert, oder in zu vergleichender Art und Weise Kontrolle über die Gesellschaft ausüben kann. Gibt es keinen solchen wirtschaftlich Berechtigten, muss stattdessen der Geschäftsführer als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter gemeldet werden.
Es sind dabei nach § 19 Absatz 1 GwG folgende Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu machen:
- 1. Vor- und Nachname
- 2. Geburtsdatum
- 3. Wohnort
- 4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
- 5. Alle Staatsangehörigkeiten.
Nach Ablauf der Frist drohen nach § 56 Absatz 1 Satz 1 Nr. 54, Satz 2 GwG Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 €, bei Vorsatz sogar 150.000 €.
Die FAQ des Bundesverwaltungsamts zu den entsprechenden Regelungen im GwG können Sie unter folgendem Link direkt im .pdf-Format abrufen: FAQ Transparenzregister
Die Eintragung erfolgt nach Anmeldung über die Plattform https://www.transparenzregister.de/. Unter dem Reiter Fragen & Antworten erhalten Sie dort auch Hilfestellungen und Informationen rund um die Anmeldung und Eintragung.