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Stellungnahme zum VgV-Änderungsentwurf

© Robert Kneschke | AdobeStock

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Kritik am Referentenentwurf zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV): Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat neben weiteren Anpassungen auch die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vorgesehen. Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und Planerverbände vertreten ihre Position in gemeinsamer Stellungnahme. Hintergrund ist, dass die Kommission die Regelung, der zufolge nur die Werte gleichartiger Planungsleistungen zusammenzurechnen sind, als europarechtswidrig beanstandet und eine Klage vor dem EuGH ankündigte.

Die Kritik der Kammern und Verbände: Im Fall der Streichung wäre – wie bei sonstigen Dienstleistungen – der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen und die Vergabeverordnung für die Vergabe jedes Loses anzuwenden, wenn der geschätzte Gesamtwert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. In der Folge ist mit einem Anstieg der europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen zu rechnen.

Im Rahmen der Anhörung haben die Kammern und Verbände der planenden Berufe am 01.03.2023 eine gemeinsame Stellungnahme an das zuständige BMWK übersandt, die unter folgendem Link im PDF-Format abgerufen werden kann: Stellungnahme zum VgV-Änderungsentwurf

Sie fordern darin die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht abzusenken und von der Streichung abzusehen.

Die Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer zum Thema finden Sie auf der Homepage der BIngK unter folgendem Link: Pressemitteilung BIngK

Das Verordnungsverfahren soll planmäßig noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

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