Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Aktuelle Meldungen

Russland-Sanktionen: umfassendes Vergabeverbot

Seit dem 09.04.2022 ist es nach Art. 5k Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten, öffentliche Aufträge und Konzessionen im Oberschwellenbereich an

  • russische Staatsangehörige und
     
  • in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
     
  • die von diesen zu mehr als 50% mittelbar oder unmittelbar gehaltenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
     
  • sowie natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die zu mehr als 50% in russischer Hand sind, handeln,

zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen.

Gemäß Art. 5k Absatz 4 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelten diese Verbote - und daran anknüpfende Sanktionen - nicht für vor dem 09.04.2022 geschlossene Verträge, sofern sie bis zum 10.10.2022 beendet werden (Übergangsfrist). Die Übergangsfrist betrifft auch alle vor dem 09.04.2022 eingegangenen Geschäftsbeziehungen mit von den Sanktionen erfassten Subunternehmern, Lieferanten oder eignungsverleihende Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragsvolumens entfallen. Im Falle der Nichtbeendigung ist der jeweilige Vertrag mit dem Auftragnehmer zu kündigen.

Weitere Ausnahmen gelten nach Art. 5k Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nur für wenige, besonders bedeutsame Beschaffungsmaßnahmen.

Die gesamte Verordnung in deutscher Sprache kann unter folgendem Link abgerufen werden: VO EU Nr. 833/2014

Bewerber/-innen und Bieter/-innen in neuen und laufenden Vergabeverfahren müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben. Diese können Sie hier als PDF herunterladen: Eigenerklärung