Der Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 5. Mai 2026 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegt und in die Ressortabstimmung eingebracht. Mit der Veröffentlichung wurde zugleich die Verbändeanhörung eingeleitet.
Ein Jahr nach Regierungsbildung steht Deutschland unter Druck seine Klimaziele im Gebäudesektor einzuhalten und zugleich steigende Kosten für Eigentümer und Mieter zu adressieren. Das GModG soll hierfür den regulatorischen Rahmen liefern und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Flankierend dazu hat das Bundesministerium der Justiz Ende April 2026 Eckpunkte für eine Kostenbremse für Mieter vorgelegt. Wenn in einer Wohnung eine Heizung eingebaut wird, die fossile Brennstoffe zur Wärmegewinnung nutzt, sollen die Vermieter an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoff beteiligt werden.
Wiedereinführung fossiler Heizoptionen
Zentraler Punkt des Entwurfs ist die Abkehr von der bislang geltenden Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Stattdessen setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf einen technologieoffenen Ansatz. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich – ohne ein vollständiges Verbot fossiler Systeme ab 2045 vorzusehen.
Einführung der „Bio-Treppe“
An die Stelle klarer Verbote tritt ein Stufenmodell, die sogenannte „Bio-Treppe“. Sie sieht vor, dass fossile Brennstoffe schrittweise mit klimafreundlichen Anteilen ergänzt werden müssen. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe soll stufenweise erhöht werden: ab 2029: 10 Prozenten, ab 2030: 15 Prozent, ab 2035: 30 Prozent, ab 2040: 60 Prozent. Für die Zeit nach 2040 werden keine weiteren Vorgaben gemacht. Energielieferanten werden verpflichtet entsprechende Tarife mit ausgewiesenen Bio-Anteilen anzubieten.
Als anrechenbare klimafreundliche Brennstoffe in Kombination mit einer Gas- oder Ölheizung gelten insbesondere Biomethan, verschiedene Formen von Wasserstoff sowie Bio-Öl. Alternativ kann der CO₂-freie Anteil auch durch eine solarthermische Anlage erfüllt werden.
Für den biogenen Anteil entfällt der CO₂-Preis. Zudem ist die Einführung einer (bilanziellen) Grüngas- bzw. Grünheizölquote bei Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl vorgesehen, die ab 2028 mit bis zu 1 Prozent beginnt. Das BMWE will zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vorstellen.
Weitere regulatorische Elemente
- Einführung von Nullemissionsstandards für Neubauten ab 2028/2030
- stärkere Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen bei Gebäuden
- Einführung eines baubaren, realistischen Referenzgebäudes als Vergleichsmaßstab
Mit dem im Mai 2026 veröffentlichten Referentenentwurf ist der Startschuss für eine umfassende Reform der Gebäuderegulierung gefallen. Der Entwurf will neue Akzente in Richtung Technologieoffenheit und marktwirtschaftlicher Steuerung setzen, lässt jedoch zentrale Fragen zur Zielerreichung und Umsetzung offen. Die kommenden Monate im Gesetzgebungsverfahren werden entscheidend dafür sein, ob und in welcher Form das GModG tatsächlich zum zentralen Instrument der Wärmewende in Deutschland wird.
Quelle: Bundesingenieurkammer
Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
