Was gilt für wen? Seit Anfang des Jahres gilt eine PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen in Niedersachsen. Der Informationsbedarf zu § 32a NBauO ist offensichtlich noch immens – das zeigte die Online-Veranstaltung am 5. Mai, die die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) in Kooperation mit dem Baugewerbeverband sowie der Architekten- und Ingenieurkammer Niedersachsen durchgeführt haben.
Weit über 700 Personen informierten sich online darüber, was für wen gilt. Wer nicht dabei sein konnte, findet auf der Themenseite der KEAN neben den wichtigsten Informationen zur PV-Pflicht auch Praxisbeispiele sowie Fragen und Antworten.
Online-Infomationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
KEAN Themenseite PV-Pflicht in Niedersachsen