Mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2026 und Nr. 10/2026 wurden die neuen Regelwerke für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton eingeführt.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 26)“ sowie die „Technischen Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 26)“ ersetzen die bisherigen Ausgaben aus dem Jahr 2007 und berücksichtigen aktuelle technische Entwicklungen sowie neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen angepasste Anforderungen an die Qualitätskontrolle von Betonfahrbahnen, die Einführung moderner Messverfahren zur Ebenheitsprüfung sowie Weiterentwicklungen bei den Anforderungen an Baustoffe und Betonmischungen.
Die Regelwerke gelten für den Bau von Betonfahrbahnen auf Bundesfernstraßen und wurden in Niedersachsen für Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Eine Anwendung auch bei Kreis- und Gemeindestraßen wird empfohlen.
Die ZTV Beton-StB 26 und TL Beton-StB 26 können über die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bezogen werden. Die FGSV erarbeitet die maßgeblichen technischen Regelwerke für das Straßen- und Verkehrswesen in Deutschland.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2026
Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2026
