Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/2026 hat das Bundesministerium für Verkehr die neuen „ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1“ veröffentlicht. Sie ersetzen das bisherige Regelwerk von 2007/2013 und gelten für den Neubau sowie den Bau von Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke.
In Niedersachsen wurden die Regelungen bereits im Juni 2026 für Bundes- und Landesstraßen eingeführt; eine Anwendung wird zudem für Kreis- und Gemeindestraßen empfohlen.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Nutzung von temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt). Ab dem 1. Januar 2027 soll dieser – auch aus Gründen des Arbeitsschutzes – zum Regelfall werden.
Weitere Details können im vollständigen Rundschreiben nachgelesen werden: 2026_06_05_Einf_ARS_2026_08-ZTV_Asphalt T1.pdf.
Darüber hinaus bringt das neue Regelwerk Fortschritte bei der Digitalisierung: Eignungsnachweise sollen künftig in standardisierter, digital weiterverarbeitbarer Form bereitgestellt werden.
Auch die Qualitätssicherung wird weiterentwickelt. Neu ist unter anderem die berührungslose Ebenheitsmessung mit Laserverfahren. Gleichzeitig rückt die Bewertung der tatsächlich ausgeführten Bauleistung stärker in den Fokus, etwa durch angepasste Vorgaben zu Schichtdicken und Materialkennwerten.
Insgesamt modernisieren die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 das technische Regelwerk umfassend und setzen neue Maßstäbe für Qualität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Straßenbau.
Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
