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Neue VV TB ab 01.01.2024

© Sebastian Duda | AdobeStock

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Am 15.12.2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bekannt gemacht (Nds. MBl. 47/2023 S. 1060 ff.) . Diese Fassung aus dem November 2023 ersetzt die vorangegangene Fassung vom März 2022. Der entsprechende Erlass tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Bei Baumaßnahmen, für die der Bauantrag nach § 67 NBauO, der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimung nach § 74 Abs. 2 NBauO oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 NBauO bis zum 31.12.2023 übermittelt wurde, sowie bei verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60 Abs. 1 und 2 NBauO mit Baubeginn vor dem 01.01.2024 darf die alte VV TB angewendet werden.

 

Die vollständige VV TB können Sie hier herunterladen: VV TB November 2023