Am 25.03.2022 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen verabschiedet, wonach für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen ist. Es soll eine Vertragsanpassung auch hinsichtlich - beispielsweise - der Ausführungsfristen ermöglicht und ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abfangen werden. Hintergrund sind die Infolge des Ukrainekrieges und damit einhergehender weltweit verhängter Sanktionen gegen Russland teilweise extrem gestiegenen Baustoffpreise.
Die Regelungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und wurden bis zum 30.06.2022 befristet.
Der Erlass kann hier als PDF herunterlegaden werden: Erlass des MBWSB von 25.03.2022
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMWSB unter folgendem Link entnehmen: Pressemitteilung