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KammerTalk zum Arbeitsrecht Teil 1

© Andrey Popov | AdobeStock

Arbeitsrecht – ein Thema von hoher Relevanz für alle Kammermitglieder, ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Über 70 Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Fragestellungen bei dem KammerTalk auszutauschen.

Am 25. Juni 2025 drehte sich beim KammerTalk der Ingenieurkammer Niedersachsen alles um das Thema Arbeitsrecht. Als Experte war Herr Dr. Andreas Winkelbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, eingeladen. In seinem Vortrag erläuterte er anschaulich, wie eine rechtssichere Stellenausschreibung gestaltet sein sollte und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen können, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden.

Besonderes Augenmerk legte Herr Dr. Winkelbach auf die Pflicht zur geschlechterneutralen Formulierung von Stellenausschreibungen, damit sich alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen angesprochen fühlen. Dabei wies er auch auf zulässige Ausnahmen hin und erklärte, unter welchen Voraussetzungen diese rechtlich unbedenklich sind.

Auch Vorstellungsgespräche nahmen einen wichtigen Platz in seinem Vortrag ein. Herr Dr. Winkelbach wies darauf hin, dass die gezielte Recherche über Bewerber/innen in freizeitorientierten sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram grundsätzlich unzulässig ist. Solche Recherchen verstoßen in der Regel gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewerbenden. In beruflichen Netzwerken wie LinkedIn oder XING veröffentlichen Arbeitnehmende ihre Informationen hingegen gezielt, um für potenzielle Arbeitgeber sichtbar zu sein. Daher kann eine Recherche in diesen Netzwerken als zulässig angesehen werden.

Zudem wurde erörtert, inwieweit Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet sind, persönliche Umstände wie eine bevorstehende Rehabilitationsmaßnahme, eine Haftstrafe, eine Schwangerschaft oder Vorstrafen im Bewerbungsverfahren offenzulegen. Abschließend wurde erörtert, in welcher Form Arbeitsverträge zustande kommen können und unter welchen Voraussetzungen Befristungen – insbesondere ohne sachlichen Grund – rechtlich zulässig sind. 

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Fragen direkt an den Referenten zu richten und individuelle Anliegen zu besprechen. 

Wenn Sie Interesse an einer Einladung zum nächsten KammerTalk haben, teilen Sie uns gern Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an kammer(at)ingenieurkammer.de mit.