Die Ingenieurkammer präsentierte bei der jährlichen Fortbildung des Instituts für Sachverständigenwesen, wie sie Sachverständige prüft.
Die Sachkundeprüfung von Sachverständigen ist das zentrale Thema der Fortbildung des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) für seine Mitglieder in Karlsruhe gewesen. Dabei stellte die Ingenieurkammer Niedersachsen vor, wie sie Sachverständige vor der öffentlichen Bestellung auf ihr Fachwissen prüft. Fred Charbonnier, der Leiter des Sachgebiets Sachverständigenwesen in der Ingenieurkammer, erklärte den Teilnehmenden aus Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und anderen Institutionen die Besonderheiten.
Die anderen teilnehmenden Institutionen bestellen und vereidigen ebenfalls Sachverständige und prüfen diese auf ihre fachlichen Kenntnisse. Aber das Verfahren unterscheidet sich in den Details. In der Ingenieurkammer Niedersachsen laufe die Prüfung der Sachverständigen in einem zweistufigen Verfahren ab, erklärte Charbonnier. Im ersten Schritt müssen Sachverständige mehrere selbst erstellte Gutachten einreichen, die geprüft werden. Erst danach können sie an der eigentlichen Prüfung ihrer Besonderen Sachkunde teilnehmen. Diese müssen sie in zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil nachweisen, so Charbonnier.
Da die Prüfung in den anderen Institutionen anders organisiert ist, mischte sich die anschließende Podiumsdiskussion mit einem Erfahrungsaustausch.


