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Greenwashing vermeiden: Neue Anforderungen für Ingenieurbüros

Seit dem 27. September 2026 gelten verschärfte Vorgaben für Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Unternehmenskommunikation. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie), mit der irreführende Umweltwerbung und sogenanntes Greenwashing eingedämmt werden sollen.

Für Ingenieurbüros bedeutet dies: Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ müssen künftig nachvollziehbar belegt werden können. Unbelegte Nachhaltigkeits- und Klimaaussagen können wettbewerbsrechtliche Folgen wie Abmahnungen oder Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.

Zur Unterstützung von Ingenieurinnen und Ingenieuren hat die Bundesingenieurkammer ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Neuregelungen und deren praktische Auswirkungen erläutert.

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Richtlinie (EU) 2024/825

Infoblatt der Bundesingenieurkammer - Empfehlungen für Ingenieurbüros

 

Quelle: Bundesingenieurkammer