Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten gesetzlichen Basisstandards im Bauvertragsrecht vorgelegt. Mit dem „Gebäudetyp E“ soll künftig einfacher, schneller und kostengünstiger gebaut werden können. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung. Der Gebäudetyp E steht für „einfach, experimentell und effizient“. Ziel des Gesetzgebungsvorhabens ist es, mehr Freiräume bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Anforderungen und Standards, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und häufig zusätzliche Baukosten verursachen.
Wichtig ist: Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen bleiben bestehen. Vorschriften etwa zum Brandschutz, zur Standsicherheit oder zu anderen sicherheitsrelevanten Aspekten werden durch den Gesetzentwurf nicht abgesenkt. Neu ist vielmehr der Ansatz, dass Bauherren und Vertragspartner künftig leichter vereinbaren können sollen, bei bestimmten Ausstattungs- und Qualitätsmerkmalen von bislang üblichen Standards abzuweichen. Dadurch sollen wirtschaftlichere Lösungen ermöglicht und Baukosten gesenkt werden.
Gleichzeitig wird auf Bundesebene darüber diskutiert, welchen Stellenwert solche vereinfachten Standards künftig haben sollen. Damit berührt das Vorhaben zentrale Fragen der Planungspraxis, der Vertragsgestaltung und der Haftung im Bauwesen. Für planende Ingenieurinnen und Ingenieure ist die weitere Entwicklung deshalb von besonderem Interesse. Die Ingenieurkammer Niedersachsen begleitet das Gesetzgebungsvorhaben über die Bundesingenieurkammer und wird ihre Mitglieder über wesentliche Entwicklungen informieren.
Quellen:
Bundesingenieurkammer
BMWSB
