Erste Änderungen ab 29. Juli gültig: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff verkündet und tritt stufenweise in Kraft.
Link Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026
Die wesentlichen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung am 29. Juli 2026 in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:
- Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG)
- Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel
- Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen
- Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
Regelungen ab 1. Januar 2027
Die Regelungen der Artikel 2 und 7 treten am 01.01.2027 in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:
- neue Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
- Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude
- Solarpflichten
- neue Anforderungen an Energieausweise
- Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten
- geänderte technische Berechnungsgrundlagen.
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.
Regelungen ab 1. Janaur 2028
Die Regelungen des Artikel 3 treten zum 01.01.2028 in Kraft.
Diese enthalten:
- Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a).
Regelungen ab 1. Januar 2030
Die Regelungen des Artikel 4 treten zum 01.01.2030 in Kraft.
Diese umfassen:
- die Festlegung des Nullemissionsgebäudes.
Quelle: Bundesingenieurkammer hier
Veröffentlichung Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt Teil I
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - Bundesgesetzblatt
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