Mittelständische Ingenieurbüros im Blick behalten
Die Europäische Kommission plant eine umfassende Neuausrichtung des europäischen Vergaberechts. Ziel ist es, die bisher geltenden Richtlinien durch ein unmittelbar anwendbares Regelwerk zu ersetzen und die Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen.
Aus Sicht der Ingenieurkammern ist dabei besonders wichtig, dass die Interessen kleiner und mittelständischer Ingenieurbüros ausreichend berücksichtigt werden. Diese prägen den deutschen Planungsmarkt in besonderem Maße und leisten einen wesentlichen Beitrag für Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung.
Ein zentraler Aspekt ist die sogenannte losweise Vergabe. Werden öffentliche Aufträge in kleinere, fachlich abgegrenzte Leistungspakete unterteilt, erhalten auch kleinere und spezialisierte Büros eine realistische Chance, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Werden hingegen zahlreiche Leistungen in einem einzigen Großauftrag gebündelt, profitieren häufig vor allem große Marktteilnehmer.
Darüber hinaus wird die Frage diskutiert, ob eine europaweit unmittelbar geltende Verordnung tatsächlich geeignet ist, den unterschiedlichen nationalen Strukturen im Bau- und Planungswesen gerecht zu werden. Gerade Planungsleistungen sind eng mit nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, Zulassungsanforderungen und Haftungsregelungen verbunden. Deshalb wird für den Erhalt ausreichender Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten geworben.
Aus Sicht der planenden Berufe sollte die Reform vor allem dazu beitragen, Vergabeverfahren einfacher, schneller und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Transparente Wettbewerbsbedingungen und faire Zugangsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen sind hierfür wesentliche Voraussetzungen.
Weitere Informationen und die ausführliche Stellungnahme der Bundesingenieurkammer finden Sie auf der Website der Bundesingenieurkammer:
