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EU-Vergaberecht: Mehr Spielraum statt Einheitslösung!

© Daniel Heitmüller / Ingenieurkammer Niedersachsen

Die EU-Kommission will die bisherigen Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzen. Planungsleistungen sind jedoch eng mit nationalem Bau- und Fachrecht verzahnt. Eine Verordnung nimmt den Mitgliedstaaten genau die Spielräume, die passgenaue Lösungen erst möglich machen.

„Ein europaweites Schema F wird nicht funktionieren. Wir müssen einen Fokus auf den Mittelstand setzen", sagt Hauptgeschäftsführer Stephan von Friedrichs.

Die wichtigsten Punkte: 

1. Richtlinie statt Verordnung.
2. Fach- und Teillosvergabe stärken, Planung und Ausführung getrennt vergeben.
3. Zweistufiges Verfahren mit Teilnehmerwettbewerb beibehalten.
 

EU-Vergabereform – Stellungnahme Bundesingenieurkammer   

Die Bundesingenieurkammer hat am 29. September 2026 eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des neuen europäischen Public Procurement Act abgegeben, den die EU-Kommission am 9. September 2026 vorgelegt hatte. 

Um den Mittelstand zu stärken, fordert die Bundesingenieurkammer eine konsequente Förderung der Fach- und Teillosvergabe sowie die ausdrückliche Absicherung unabhängiger Planungsleistungen. Die getrennte Beauftragung von Planung und Ausführung ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und unabhängigen Beratung öffentlicher Auftraggeber.

Informationen zur EU-Vergabereform und Stellungnahme der  Bundesingenieurkammer