Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in geänderter Fassung beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen und öffentliche Investitionen schneller umzusetzen.
Zentraler Bestandteil ist die Neufassung des § 97a GWB, die einen tragfähigen Kompromiss darstellt: Sie schafft zusätzliche Flexibilität in Vergabeverfahren und erhält zugleich den Grundsatz der losweisen Vergabe. Damit wird sowohl der Mittelstand gestärkt als auch eine effektivere Umsetzung öffentlicher Vorhaben ermöglicht.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich noch in diesem Quartal, möglicherweise bereits in seiner Sitzung am 8. Mai 2026, mit dem Gesetz befassen. Bei Zustimmung könnte das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die Ingenieurkammer begrüßt den Bundestagsbeschluss ausdrücklich. Sie hat die niedersächsischen Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat angeschrieben und eine Zustimmung zur verabschiedeten Gesetzesfassung empfohlen. Beschleunigte und zugleich rechtssichere Vergabeverfahren sind aus Sicht der Ingenieurkammer ein wesentlicher Schlüssel, um Planungs‑ und Bauvorhaben zügig voranzubringen und Ingenieurleistungen angemessen einzubinden.
