Mit dem ARS Nr. 02/2026 wurde die RE‑ING fortgeschrieben (Stand 12/2025). Für Ingenieurbüros relevant sind u. a. neue Vorgaben und Klarstellungen zu Brücken (z. B. Geh‑ und Radwegbrücken), Tunnelbauwerken sowie zur Ausrüstung und Sicherheit. Teilweise sind Abweichungen nun ausdrücklich zu begründen oder flexibler möglich. Das bisherige ARS 03/2025 ist aufgehoben. Mitglieder sollten die Änderungen prüfen und bei laufenden sowie künftigen Projekten berücksichtigen. Die aktualisierten RE‑ING stehen kostenlos bei der BASt zum Download bereit.
