Mit der Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 57) werden die Berechnungsgrundlagen für baurechtliche Gebühren in Niedersachsen aktualisiert. Ziel ist es, die Gebühren stärker an die aktuellen Baukosten anzupassen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Rohbauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die in Anlage 2 der Baugebührenordnung festgelegt sind.
Nachfolgend eine Auswahl der neuen Rohbauwerte:
- Wohngebäude: 155 €/m³
- Wochenendhäuser: 137 €/m³
- Büro-/Verwaltungsgebäude, Banken, Arztpraxen: 210 €/m³
- Schulen: 198 €/m³
- Kindertageseinrichtungen: 178 €/m³
- Krankenhäuser: 231 €/m³
- Verkaufsstätten (eingeschossig, bis 2.000 m³): 55 €/m³
- Verkaufsstätten (mehrgeschossig): 211 €/m³
- Kleingaragen: 130 €/m³
- Tiefgaragen: 213 €/m³
- Fabrik-/Werkstattgebäude (eingeschossig, schwer): 67 €/m³
- Stallgebäude (bis 2.000 m³, schwer): 65 €/m³
- Gewächshäuser (bis 1.500 m³): 42 €/m³
Diese Werte gelten ab dem 1. Oktober 2025 und sind bei der Gebührenberechnung für Bauanträge und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Zur Vollversion: Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung