Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Ergebnisse vom Sachverständigentag 2019

 

Mit über 100 Teilnehmenden, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Richtern und Anwälten, die neben den rechtlichen und fachlichen Informationen vor allem auch die Gelegenheit zum Austausch schätzten und intensiv nutzten, verlief der Sachverständigentag der Ingenieurkammer Niedersachsen am 18. September 2019 in Hannover auch in diesem Jahr sehr erfolgreich.

Präsident Hans-Ullrich Kammeyer griff in seiner Begrüßung die hohe Bedeutung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige auf, die deshalb ein hohes Maß an Vertrauen und Wertschätzung genießen, weil Bauherren und Auftraggeber durch deren besondere Qualifikationen fachliche und kompetente Sachverständigenleistungen aus unabhängiger Hand erhielten. Unabhängige fachliche Beratung und Information sind gerade in der Schadenermittlung und der Ursachenklärung von größter Bedeutung, betonte er.

Chancen und Risiken der Werbung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – worauf ist zu achten?

Wie dürfen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen werben? In seinem gleichnamigen Vortag ging Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale Büro München intensiv auf die Besonderheiten, Fallstricke und Verletzungen rechtlicher Regelungen bis hin zu möglichen Konsequenzen wie Abmahnung, Unverwertbarkeit des Gutachtens, Verlust von Vergütungsansprüchen oder gar aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ein.
Ausgangsnorm für die durch die Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und damit Grundlage für den sicheren Umgang bei der Werbung bildet die Sachverständigenordnung (SVO) der Bestellungskörperschaft. Dr. Ottofülling bezog sich dabei vornehmlich auf die §§ 11, 12 und 18 der SVO, wonach die Werbung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ausnahmslos deren besonderer Stellung und Verantwortung gerecht werden müsse und insofern erlaubt ist, als dass sie über die berufliche Tätigkeit in Inhalt und Form sachlich unterrichtet.
Er zeigte den Teilnehmenden anhand von konkreten Praxisbeispielen die vielfältigen Werbemöglichkeiten auf und betonte dabei vor allem, den Bestellungstenor stets vollständig korrekt anzugeben.

Als weitere Regelungskomplexe wirkten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie auch das Telemediengesetz (TMG). Insbesondere dürfe das Führen der Bezeichnung nicht irreführend sein oder gar zu Unrecht erfolgen. In der SVO sei kein ausdrückliches Trennungsgebot aufgeführt, dennoch dürfe die Nennung der Qualifikation, ob auf der Homepage, in Geschäftsbögen oder auf Visitenkarten, nicht zur Irreführung oder Täuschung der Verbraucher führen. Sind mehrere Personen aufgeführt, so müsse zweifelsfrei die Zuordnung der Qualifikationen zu den betreffenden Personen auf den ersten Blick erkennbar sein.
Unter Berücksichtigung der Liberalisierung des Wettbewerbsrechts eröffneten sich gerade auch für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gute Möglichkeiten der Imagewerbung und der Hervorhebung ihrer Dienstleistungen, so Dr. Ottofülling abschließend.
 

Verwendung nicht geregelter Holzbauprodukte – Ein Schadenbeispiel

Praxisbezogen und mit bautechnischen Schwerpunkten folgten nach der der Pause zwei weitere Sachverständigenthemen. Der Baustoff Holz erfreut sich steigender Beliebtheit, auch im Hochbau. Inzwischen können Hochgeschossbauten oder Windkrafträder in Holzbauweise erstellt werden. Seine materialspezifischen Besonderheiten und Anforderungen hinsichtlich Feuchtigkeit, Dauerhaftigkeit, Tragfähigkeit und Brandschutz stellen neben der baurechtlichen Situation wie auch insbesondere der Komplexität der Regelwerke vom Bauproduktengesetz (BauPG) bis hin zur Musterbauordnung, zu den Verwendbarkeitsnachweisen und Normenvorschriften im Holzbau hohe Anforderungen.

Univ.-Prof. Mike Sieder, Leiter des Instituts für Baukonstruktion und Holzbau ibHolz an der Technischen Universität Braunschweig und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzbau, Tragwerke (Statik und Konstruktion) im Holzbau referierte ausführlich über die Verwendung nicht geregelter Holzbauprodukte und machte an einem konkreten Beispiel von Rissbildungen und Verformungen bei den Verklebungen auf Gefahrenquellen und Risiken aufmerksam. Er ging dabei auch auf die komplexen Regelwerke und zahlreiche Änderungen in Vorgaben, Gesetzen und Richtlinien ein. Im Zuge seiner Beschreibungen und Erläuterungen zeigte er in der Konsequenz, dass Fehlerpotentiale am ehesten durch die Anwendung der Sachkunde, Kenntnisse der Regelwerke, regelmäßige Fortbildung und eine durchgängige Projektkommunikation vermieden werden könnten.
 

Heizen und Kühlen von Gebäuden: Geothermie in der Praxis

hieß das Vortragsthema von Dipl.-Geol. Uwe Schriefer, in dem der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Oberflächennahe Geothermie zunächst auf die beiden grundsätzlichen Bereiche Oberflächennahe Geothermie und Tiefe Geothermie einging und auch zu den geogenen Grundlagen wie Wärmefluss im Untergrund referierte, bevor er verschiedene Anwendungsbeispiele in der Oberflächennahen Geothermie vorstellte. Der Standort Deutschland eigne sich vornehmlich für die oberflächennahe Geothermie, die vielfach in der Beheizung von Gebäuden, Brücken oder beispielweise von Weichenanlagen der Deutschen Bahn eingesetzt und auch der passiven Kühlung der Gebäudetemperierung genutzt werde. Anwendung finden im Wesentlichen die vier geothermischen Quellensysteme Brunnendoublette, Flächenkollektoren, Betonteilaktivierung und – als Klassiker – Erdwärmesonden. Neben der Bodenbeschaffenheit sei auch der Chemismus der Grundwässer zu beachten, erklärte der Geologe, besonders in Norddeutschland. Die unterschiedlichen Komponenten und Varianten beeinflussten sich gegenseitig. Daher sei eine umfassende Planung bei Erdwärmesysteme und -anlagen unerlässlich.

 

Lesen Sie  hier die beiden bautechnischen Fachvorträge unserer Referenten nach:

Verwendung nicht geregelter Holzbauprodukte – Ein Schadenbeispiel | Univ.-Prof. Mike Sieder

Heizen und Kühlen von Gebäuden: Geothermie in der Praxis | Dipl.-Geol. Uwe Schriefer

Ansprechpartner/in

Bettina Berthier M.A.
Sachgebietsleiterin
0511 39789-23
E-Mail