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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Service für Auftraggeber

Die richtigen Experten finden

In der Ingenieursuche der Ingenieurkammer Niedersachsen stehen Ihnen Spezialisten aller Fachgebiete des Ingenieurwesens zur Verfügung. Hier finden Sie Ingenieurinnen und Ingenieure mit sämtlichen von der Ingenieurkammer anhand von Listeneintragungen und Prüfungen festgestellten Qualifikationen sowie mit eigenen ausführlichen Profilen.

Die Beauftragung eines Mitglieds der Ingenieurkammer Niedersachsen bedeutet für Sie ein Mehr an Sicherheit, denn Mitglieder der Ingenieurkammer bilden sich regelmäßig fort, sind ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert und handeln verantwortungsvoll und fair.

Ingenieursuche

Berufsbezeichnung und Berufsbezeichnungsschutz

Die Berufsbezeichnungen ‚Ingenieurin‘ und ‚Ingenieur‘ ebenso wie ‚Beratende Ingenieurin‘ und ‚Beratender Ingenieur‘ sind gesetzlich geschützt.

Die Berufsbezeichnung ‚Ingenieurin‘ bzw. ‚Ingenieur’ macht in aller Regel eine akademische Qualifikation mit Schwerpunkt in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaft, Informatik und Technik nach außen sichtbar.

Der Berufsbezeichnungsschutz ist von zentraler Bedeutung für die Allgemeinheit. Er sichert Auftraggebern und der Öffentlichkeit die Gewissheit zu, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren erbracht worden sind.

Seitdem der Hochschulgrad „Diplom-Ingenieur“ nicht mehr verliehen wird, spiegelt diese Berufsbezeichnung mehr als je zuvor die Profession wider, stärkt das Vertrauen in die technischen Leistungen und ist deswegen wichtiger denn je.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist die zuständige Stelle für die Berufsbezeichnung und stellt entsprechende Bescheinigungen aus. Sie prüft die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung, dies auch für im Ausland erworbene Studienabschlüsse.

Das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ingenieurkammer hat in diesen Fällen die gesetzliche Aufgabe, empfindliche Bußgelder zu verhängen.

Recht -Berufsbezeichnung