Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Berufsabschlüsse im Ausland – Berufsanerkennung

Sie haben einen Studienabschluss im Ausland erlangt? Oder anderweitige Bildungsabschlüsse im Ausland erreicht?

Nach Genehmigung durch die Ingenieurkammer Niedersachsen können Sie die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur führen!

Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist die zuständige Stelle für die Berufsbezeichnung, auch für den Fall, dass im Ausland Bildungsabschlüsse erworben wurden. Das Verfahren richtet sich nach §§ 6, 7- 9 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG).

Bei Studienabschlüssen im Ausland prüft die Ingenieurkammer, ob die Hochschulausbildung einem Abschluss in Deutschland, der zur Berufsbezeichnung führt, gleichwertig ist oder ob wesentliche Unterschiede bestehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so erteilt die Ingenieurkammer Niedersachsen die Genehmigung, die dann auch bundesweit gilt.

Besondere Voraussetzungen gelten bei Abschlüssen in den EU-Ländern: Bestimmte Ausbildungen auch außerhalb des akademischen Bereichs können in die Bewertung einbezogen werden. Wesentliche Unterschiede können durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden, hierüber befindet ein besonderes Fachgremium. Es gilt die Satzung zur Regelung von Einzelheiten zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 8 Absatz 3 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG).

Die Ingenieurkammer Niedersachsen informiert und steht für Fragen zur Verfügung.

Antrag zur Genehmigung der Berufsbezeichnung


Sie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss
anerkennen lassen?

Hier laden Sie das erforderliche Antragsformular
mit weiteren Hinweisen herunter.

/fileadmin/dokumente/downloads_zip/antraege/Antrag_Genehmigungsverfahren.zip

Berufseinstieg in Deutschland – Jobportal des BFB

Hilfe für ukrainische Geflüchtete

Der BFB Bundesverband der Freien Berufe hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsorganisationen ein bundesweites Jobportal iniiiert, das sich vorrangig, aber nicht ausschließlich, an Geflüchtete aus der Ukraine richtet.
Ihnen soll damit ein Berufseinstieg in Deutschland – bei den freien Berufen – erleichtert werden.
Die Bundesingenieurkammer beteiligt sich an dem Projekt, denn die Freien Berufe sind existentiell für die Daseinsvorsorge, medizinisch, rechtlich, technisch. Sie sind aber auch der Schlüssel für die Transformation und Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Das Portal bietet eine Jobchance für die Ukrainerinnen und Ukrainer und einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel für die Freien Berufe.

Klicken Sie auf die Graphik oder hier 
freieberufe-jobportal.de

Informationsportale zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Allgemeine Informationen finden Sie in den drei großen Informationsportalen zur Berufsanerkennung in Deutschland:

  • anabin stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
     
  • Auf Anerkennung in Deutschland können Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen klären, ob sie einen offiziellen „Anerkennungsbescheid“ brauchen, um in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten zu können.
     
  • Das BQ-Portal bietet Kammern und Unternehmen eine umfassende online Wissens- und Arbeitsplattform, um ausländische Berufsqualifikationen, denen als Referenzberuf in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt, besser bewerten und einschätzen zu können.
     

Ansprechpartner/in

Ass. iur. Alexander Koch
Sachgebietsleiter
0511 3978919
E-Mail