Ab dem 01.12.2023 gelten für die Landesregierung und die unmittelbare Landesverwaltung die Verwaltungsvorschriften Nachhaltige Beschaffung (VV-NB), hier als PDF in der nichtamtlichen Lesefassung: VV-NB. Da eine breiflächige Anwendung angestrebt wird, wird sie auch der mittelbaren Landesverwaltung, insbesondere den Kommunen, empfohlen.
Welche öffentliche Stelle wo einzuordnen ist, kann dieser Übersicht entnommen werden: Aufbau der Landesverwaltung (Stand April 2023) (PDF-Direktdownload)
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat zugleich Anwendungshinweise und Erläuterungen zu den VV-NB herausgegeben, die Sie hier als PDF direkt abrufen können: Anwendungshinweise VV-NB
Auf der Themenseite „Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen“ des Ministeriums finden Sie zudem weitergehende Informationen und Hilfestellungen, beispielsweise zu einzelnen Produktgruppen, sowie den informativen Kurzfilm „Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal“.
Die Pressemitteilung zur Einführung der neuen Verwaltungsvorschriften finden Sie hier: Pressemitteilung VV-NB