Mit Wirkung vom 20.10.2021 treten die Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in Kraft. Der Niedersächsische Landtag hatte am 13.10.2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes beschlossen.
Die Änderungen betreffen die Verfahrensvorschriften der §§ 9 bis 12 und 22 NROG, sowie die Übergangsvorschrift § 21 NROG. Sie sollen eine Verfahrensbeschleunigung und damit schnellere Energiewende ermöglichen. Das Raumordnungsverfahren dient dazu, Großprojekte frühzeitig, d.h. schon vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren, auf deren Raum- und - soweit gesetzlich vorgesehen - Umweltverträglichkeit hin zu prüfen, sowie einen geeigneten Standort für das Projekt zu finden. Je eher diese Punkte geklärt sind, umso eher können beispielsweise Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien wie Offshore-Windkraftanlagen realisiert werden. Die ebenfalls dem Zweck der Prozessoptimierung dienende Digitalisierung von Verfahrensschritten macht zudem redaktionelle Änderungen am Gesetz notwendig, die mit dem Änderungsgesetz erfolgen.
Der Wortlaut kann der am 19.10.2021 veröffentlichten Bekanntmachung in Ausgabe 40/21 des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes entnommen werden, hier abrufbar als PDF: Ausgabe 40/21_NROG