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Neue Richtlinien für energetische Gebäudeförderung

© marcus_hofmann | Adobe Stock

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude(BEG) wird die energetische Gebäudeförderung vollständig neu aufgestellt. So werden ab 2021 die Förderungen von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Die BEG ersetzt damit das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Im Hinblick auf die Energie- und Klimaziele 2030 sollen mit der BEG stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Zudem soll die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert werden.

 

Was ändert sich?

  • Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien stärker prämiert.
  • Vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt.
  • Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.
  • Es gibt neue Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten.
  • Das Antragsverfahren wird vereinfacht: Ein Antrag reicht aus, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

Was kann ich wann beantragen?

Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:
1) BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
2) BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
3) BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Alle Programme werden jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten.

Die Zuschussvariante der BEG EM startet als Erstes: Ab dem 2. Januar 2021 können die Zuschüsse bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 1. Juli 2021 können eine Kreditförderung für die BEG EM sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für die BEG WG und BEG NWG bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Weitere Informationen

Die konkreten Richtlinien für die Förderung können Sie auf der entsprechenden Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie herunterladen.
Die häufigsten Fragen zur BEG finden Sie auf dieser Unterseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.