Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat mit Runderlass vom 15.08.2022 die ab dem 1. Oktober 2022 zur Ermittlung der Rohbausummen nach der Baugebührenordnung anzuwendende Preisindexzahl bekanntgemacht. Die Preisindexzahl beträgt danach 1,27. Die sich danach ergebenden Rohbauwerte für die verschiedenen Gebäudearten werden in der Anlage zum Runderlass bekannt gemacht. Sie liegen z.B. bei Wohngebäuden bei 140 €/m3, für Büro- und Verwaltungsgebäude bei 210 €/m³. Die Geltungsdauer des Erlasses ist bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt, kann aber durch einen neuen Erlass geändert werden.
Der oben genannte Erlass wurde am 14. September 2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 38/2022, Seiten 1275-1276, veröffentlicht. Mitglieder der Ingenieurkammer können diesen Erlass über die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer beziehen.
Die gesamte 38. Ausgabe des Niedersächsischen Ministerialblatts steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 38/2022