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"Klimafreundlicher Neubau" Förderprogramm

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“  in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB am 25. Januar 2023 die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.

Weitere Infos zum Teilprogramm Klimafreundlicher Neubau finden Sie hier.


Gefördert werden künftig u. a. folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard
(5 Prozent Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Standard / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard
(12,5 Prozent Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15  Millionen Euro pro Vorhaben)


Der Standard „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragstellenden gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

Quelle: Bundesingenieurkammer 
 

Die Richtlinie zum Programm "Klimafreundlicher Neubau als PDF 

Eine Zusammenfassung der Neuregelungen finden Sie auf den Seiten des BMWSB und im QNG-Handbuch Anlage 1.

Pressemitteilung BMWSB