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„Bau-Turbo“ nimmt Fahrt auf – Kommunen im Zentrum des Gesetzesentwurfs

Baustelle mit Baukran und Fundament eines Neubaus und Wohnungen im Hintergrund

© AdobeStock | Calado

Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum – bekannt als „Bau-Turbo“ – verabschiedet.  Mit dem Gesetzentwurf führt die Bundesregierung den neuen § 246e BauGB ein. Diese Regelung ermöglicht es Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2030, von den üblichen bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Entscheidet sich eine Gemeinde für die Anwendung des Bau-Turbos, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer verkürzten Prüfungsfrist von nur zwei Monaten genehmigt werden – und das ohne die sonst notwendige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Dadurch wird es möglich, durch Neubau, Umbau oder Umnutzung deutlich schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Ziel des Gesetzes ist es, den Kommunen mehr Spielraum zu geben, um schneller und flexibler Wohnbauprojekte vor Ort umzusetzen. Der Bundestag soll das Gesetzgebungsverfahren bis Herbst 2025 abschließen.

Weiterführende Informationen:

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die geplanten Neuerungen ausdrücklich und sieht darin eine wichtige Grundlage für einen echten Neustart im Wohnungsbau. Als aktives Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ war sie an der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets beteiligt, das gezielte Investitionen in den klimagerechten und bezahlbaren Wohnungsbau sowie eine Stabilisierung der Bauwirtschaft vorsieht. Gleichzeitig betont die Bundesingenieurkammer, dass ein nachhaltiger Effekt über gesetzliche Vorgaben hinausgehen muss: Erforderlich seien ein grundlegendes Umdenken im Bauwesen, verlässliche Finanzierungsbedingungen sowie entschlossene Reformbereitschaft auf Bundes- und Landesebene, um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen.

Weiterführende Informationen:

Der Bundesrat hat sich jüngst mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Entwurf befasst und mehreren Ausschussempfehlungen zugestimmt. Besonders hervorzuheben ist die Forderung, den Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hitze, Hochwasser und Starkregen künftig verbindlich in die Bauleitplanung und das Baugesetzbuch zu integrieren. Damit sollen Städte und Gemeinden besser gegen die Folgen des Klimawandels gewappnet werden – ein Schritt hin zu resilienterer Infrastruktur und zukunftsfähigem Wohnraum.

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesingenieurkammer