Am 18.06.2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts vorgelegt.
Damit sollen auch die seit Januar 2021 nicht mehr angepassten Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geändert werden.
Zum einen beruhte die damalige Anpassung auf einer Marktanalyse von 2018, zum anderen sind auch Sachverständigenbüros von den Folgen der Inflation betroffen. Vorgesehen ist nach dem aktuellen Entwurf nun eine Anhebung der Honorarsätze um 9 Prozent.
Der Entwurf und der Status des Verfahrens zur Gesetzesänderung können unter folgendem Link auf der Seite des BJM abgerufen werden Kostenrechtsänderungsgesetz
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